Die BHAG ist ein ausgegliedertes Unternehmen des Bundes, das selbständig handelt und agiert. Zur Unterstützung, Beratung und Kontrolle sind die Organe Beirat und Aufsichtsrat zuständig. In der folgenden Abbildung wird Ihnen die Aufbauorganisation dargestellt.
Die Kunden sind den Verrechnungsbereichen 1 bis 2 fachlich und regional zugeteilt. Somit ist eine individuelle, fachgerechte und kundennahe Betreuung sichergestellt. Für Nachprüfung und Förderprüfung gibt es österreichweit jeweils eigene Bereiche Nachprüfung und Förderprüfung. Seit Jänner 2023 sind die Abteilungen Finanzen, Personalverrechnung und Bilanzbuchhaltung in einem eigenen Bereich Finanzen untergebracht.
Die gesetzliche Grundlage für das Leistungsspektrum bildet das Buchhaltungsagenturgesetz (BHAG-G BGBl. I Nr. 37/2004). Die Leistungserbringung sowie die Entgelte der Kundinnen und Kunden basieren auf einem Rahmenvertrag zwischen der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen, und der Buchhaltungsagentur des Bundes.
Die Stabsabteilungen Interne Revision und Unternehmenssteuerung unterstützen die Geschäftsführung in strategischen und rechtlichen Angelegenheiten sowie bei Kontrolle und Sicherheits- sowie Risikothemen.
Die Abteilungen Personal, Marketing/Vertrieb/Schulung, Infrastruktur und IT schaffen die notwendigen Rahmenbedingungen zur Leistungserbringung in den Bereichen. Die Gruppe Stammdatenmanagement (Kreditoren- und Debitorenfreigabe; SAP-Userverwaltung) ist der Abteilung IT zugeordnet.
Zur Besorgung der Buchhaltungsaufgaben nach dem Bundeshaushaltsgesetz (BHG) wurde 2004 die BHAG errichtet. Sie hat ihren Sitz in Wien. Weitere Standorte sind: Graz, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Innsbruck und Feldkirch. Ihre Aufgabe ist die Führung der Buchhaltung des Bundes für die anweisenden Organe und für die vom Bund verwalteten Rechtsträger.
Die Organe
Geschäftsführung
Georg Lachmayer, MSc
Die Geschäftsführung wird durch den Bundesminister für Finanzen auf die Dauer von bis zu fünf Jahren bestellt. Auf die Bestellung findet das Stellenbesetzungsgesetz Anwendung. Die BHAG wird seit 01. April 2025 interimistisch durch Georg Lachmayer, MSc geleitet.
Aufgaben der Geschäftsführung
Leitung der Buchhaltungsagentur unter Anwendung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht
Vertretung der Buchhaltungsagentur in allen Angelegenheiten
Planung des Budgets
Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
Geschäftsordnung
Die vom Aufsichtsrat zu genehmigende Geschäftsordnung sieht insbesondere vor:
Festlegung und Änderung der Organisation der Buchhaltungsagentur
Geschäftsverteilung zwischen der Zentrale und den Standorten
Regelungen für die Vertretung der Geschäftsführung
Aufnahme von leitenden Angestellten
Festlegung von Personalentwicklungs- und Ausbildungsplänen
Festlegung der genehmigungspflichtigen Angelegenheiten
Budget
Die Geschäftsführung hat jährlich bis Ende Oktober für das nächste Kalenderjahr das Jahresbudget, nach Prüfung durch den Aufsichtsrat, dem Bundesminister für Finanzen vorzulegen.
Vertretung der Buchhaltungsagentur
Die Buchhaltungsagentur wird in allen Angelegenheiten durch die Geschäftsführung vertreten. Die Buchhaltungsagentur wird durch die von ihr in ihrem Namen geschlossenen Rechtsgeschäfte berechtigt und verpflichtet.
Jahresabschluss, Lagebericht
Ein Jahresabschluss und ein Lagebericht sind unter sinngemäßer Anwendung des Unternehmensgesetzbuches (UGB) zu erstellen. Sie werden durch einen Abschlussprüfer geprüft und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt dem Bundesminister für Finanzen. Der festgestellte Jahresabschluss ist in den Bundesrechnungsabschluss (BRA) aufzunehmen und beim Firmenbuch einzureichen.
Aufsichtsrat
MMag. Christian Köttl Aufsichtsratsvorsitzender
Mitglieder
Sechs Mitglieder werden vom Bundesministerium für Finanzen bestellt, wobei – der Bundesministerin für Justiz und – dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport jeweils ein Nominierungsrecht für ein Mitglied zukommt
Entsprechende Anzahl von Mitgliedern werden vom Betriebsrat entsandt
Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden für die Funktionsdauer von fünf Jahren bestellt bzw. entsandt.
Sitzungen des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat vierteljährlich eine Sitzung abzuhalten.
Beschlüsse des Aufsichtsrates
Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden (Dirimierungsrecht).
Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen
Der Aufsichtsrat kann von der Geschäftsführung jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Buchhaltungsagentur verlangen
Prüfung des von der Geschäftsführung erstellten Geschäftsführungskonzeptes und Jahresbudgets
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Buchhaltungsagentur und Berichterstattung darüber an den Bundesminister für Finanzen
Genehmigung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
Vertretung der Buchhaltungsagentur beim Abschluss von Rechtsgeschäften mit der Geschäftsführung
Im Bericht des Aufsichtsrates an die Bundesministerin für Finanzen ist mitzuteilen, in welcher Art und in welchem Umfang er die Geschäftsführung während des Geschäftsjahres geprüft hat
Mitglieder des Aufsichtsrates:
MMag Christian Köttl
Mag Dieter Kraft
Bianca Geyer, MA CSE
Drin Verena Koinig, LL.M. (WU) MBL BSc (WU)
Dr Alexander Pirker, MBA
MMAGa Sonja Schneeweiss
FOIin Karin Frankl
ADir Helmut Ulrich
Eva Seinitzer
Beirat
Dipl-Kfm Peter Wanka Beiratsvorsitzender
Der Beirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern aller haushaltsleitenden Organe. Jedes haushaltsleitende Organ hat eine fachkundige Vertreterin bzw. einen fachkundigen Vertreter (für sie/ihn wird eine Stellvertreterin/Stellvertreter bestimmt) in den Beirat zu entsenden. Zu Sitzungen des Beirates sind die Geschäftsführung und die Mitglieder des Beirates zu laden.
Der Beirat muss mindestens halbjährlich eine Sitzung abhalten.
Aufgaben
Unterstützung eines regelmäßigen, wechselseitigen Informationsflusses zwischen Buchhaltungsagentur und den Nutzern
Erstattung von Empfehlungen in Bezug auf die Aufgaben der Buchhaltungsagentur
Erörterungen fachlicher Themen und Problemstellungen im Hinblick auf die Aufgaben der Buchhaltungsagentur
Erörterung über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen gemäß § 2 Abs. 3 sowie deren Entgelte
Empfehlungen können an die Geschäftsführung oder an den Bundesminister für Finanzen gerichtet werden